Die Auslandskrankenversicherung ist die optimale Wahl, um die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts zu decken. Zusätzlich übernimmt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, der andernfalls selbst finanziert werden müsste.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von weniger als einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die normalerweise selbst getragen werden müssten, wenn eine Umbuchung aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Krankheit oder eines Sinneswandels erforderlich wird.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und während des Urlaubs auftreten, deckt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Diese Versicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und vieles mehr.
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